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Job-ID: P-HR Human Recources-22898

 

Werkstudent:in - Payroll & Timemanagement

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Studierende   —  Werkstudent

Berlin

 

 

Diese Herausforderung erwartet dich:

Du hast Freude am Umgang mit Zahlen, liebst Analysen und Prozesse, bist ein Organisationstalent und packst Aufgaben gerne an? Werde Teil unseres Teams Payroll & Timemanagement und erhalte einen Einblick in die spannende Welt der Entgelt- und Zeitabrechnung.

Deine Aufgaben:

  • Du unterstützt bei der Abwicklung von Aufgaben der Entgeltabrechnung
  • Du bearbeitest Workflows aus unserem HR Portal
  • Du erfasst Daten in unseren HR-Systemen
  • Du klärst Rückfragen zu den von dir bearbeiteten Aufgaben
  • Du unterstützt bei der Erstellung von Auswertungen

Notwendige Kenntnisse:

  • Laufendes Studium mit wirtschafts-, sozial-  oder rechtswissenschaftlicher Fachrichtung
  • Sehr gute Deutschkenntnisse (min. C1 Niveau) und gute Englischkenntnisse (min. B2-Niveau)

Gewünschte Kenntnisse:

  • Sicherer Umgang mit MS Office (Word, Excel, PowerPoint)
  • Selbstständige Arbeitsweise, Engagement und Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit und Sorgfalt im Umgang mit sensiblen Daten

Das spricht für uns:

Neben einer kompetenten Betreuung wird deine Ausbildung durch hausinterne sowie externe Schulungen optimal begleitet. Wir bieten dir eine attraktive Vergütung entsprechend unseres Haustarifvertrages, 30 Tage Urlaubsanspruch sowie vermögenswirksame Leistungen ab dem 6. Ausbildungsmonat. Aber auch nach der Ausbildung hast du bei IAV beste Zukunftschancen: dein beruflicher Einstieg ist uns wichtig – unsere überdurchschnittlichen Übernahmequoten sprechen für uns.

 

Wichtiger Hinweis

Falls du zum Zeitpunkt der Bewerbung jünger als 16 Jahre bist, lade bitte die Einwilligungserklärung herunter. Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument lädst du dann bitte als Anlage bei deiner Bewerbung hoch.

Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Bewerbungen von Kandidat:innen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur mit vorheriger Zustimmung durch die gesetzlich vertretende(n) Person(en) verarbeiten (Art. 8 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung).

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